BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kreditplafondierung, Massnahme

Kreditplafondierung (quantitative credit restrictions, credit ceilings)

Massnahme der Zentralbank, um die Kredite in einem WĂ€hrungsgebiet zu beschrĂ€nken. Dies kann im einzelnen geschehen durch VerfĂŒgung an die Banken, das Volumen ihrer gewĂ€hrten Darlehn zu verringern, praktisch also Kredite zurĂŒckzurufen, Vorgabe einer höchstens erlaubten Wachstumsrate der Kredite einer Bank (manchmal auch Limes genannt), Zuweisung eines Höchstbetrages der Kreditvergabe an die Banken gesamthaft (Globalplafonds) oder an jede Bank im einzelnen (institutsbezogene Plafondierung) sowie im Ă€ussersten Falle (etwa hohe Inflation) genereller Kreditstopp fĂŒr alle Banken. Im einzelnen lĂ€sst sich dieses Instrument auf vielfĂ€ltige Weise ausgestalten. Die Erfahrungen in vielen LĂ€ndern hat gezeigt, dass Angebot und Nachfrage nach Darlehn im Falle der Kreditplafondierung sofort auf graue KapitalmĂ€rkte ausweicht. In Deutschland wird damit auch die EinschrĂ€nkung der Kredite aller öffentlichen Haushalte bezeichnet; in § 19 StabilitĂ€ts- und Wachstumsgesetz nĂ€her geregelt. Siehe Kapitalmarkt, grauer, Schattenbankbereichsystem, Offshore-FinanzplĂ€tze, Parallel Banking, Underground Banking.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen