BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Kreditversicherung (credit insurance)
Das Abtreten des Adressen-Risikos an einen Versicherer gegen Zahlung einer PrĂ€mie. Weltweit ist die Anzahl entsprechender Policen minim, weil die Assekuranzbranche (Versicherer und RĂŒckversicherer) gerade in dieser Sparte eine sehr strenge Annahmepolitik betreibt und die PrĂ€mien verhĂ€ltnismĂ€ssig hoch sind. -In der Kreditversicherung besteht beim Abschluss von MantelvertrĂ€gen (im Gegensatz zur Einzelforderungs-Absicherung und Einzeldebitoren-Absicherung) der Grundsatz, dass der Versicherungsnehmer seine gesamthaften Forderungen gegen alle seine gegenwĂ€rtigen und zukĂŒnftigen Abnehmer dem Kreditversicherer anzubieten hat (Anbietungspflicht; offering obligation). -Der Versicherungsnehmer hat alle ihm bei Beantragung des Versicherungsschutzes bekannten sowie die ihm anschliessend bekannt werdenden UmstĂ€nde, welche fĂŒr die Ăbernahme des Versicherungsschutzes (insbesondere fĂŒr die Beurteilung der KreditwĂŒrdigkeit seiner einzelnen Kunden) erheblich sein können, der Versicherung anzuzeigen (z.B. Nichteinlösung eines Schecks). Jederart gefahrerhöhende UmstĂ€nde sind unverzĂŒglich gegenĂŒber der Versicherung anzeigepflichtig. Siehe Anbietungsgrenze, Ausfall-Wahrscheinlichkeit, BonitĂ€tsrisiko, Borgkraft, Default, Einzug, Factoring, Franchise, Kredit, notleidender, Kreditlinie, KreditqualitĂ€t, Mietausfall-Versicherung, Monoliner, Portfolio-Versicherung, Probability of Default, Reintermediation, Schulden, notleidende. Vgl. fĂŒr Deutschland Statistiken und Beschreibungen im jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Statistik 2005 der BaFin (Erstversicherungsunternehmen), S. 69 f. (Zahlen fĂŒr die Jahre 2001 bis 2005).

