BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kurzfristig, Textzusammenhang

Kurzfristig (short-term)

Es ist in jedem einzelnen Fall sehr genau auf den Textzusammenhang zu achten, weil dieser sehr hĂ€ufig gebrauchte Begriff nicht einheitlich verstanden und selbst auch innert ein und derselben Veröffentlich unterschiedlich gebraucht wird. Bei der EZB GeldbetrĂ€ge, die tĂ€glich fĂ€llig sind oder eine vereinbarte Laufzeit bzw. KĂŒndigungsfrist von bis zu einem Jahr haben. Kurzfristige Wertpapiere sind bei der EZB in der Regel Schuldverschreibungen mit einer FĂ€lligkeit von einem Jahr oder weniger, in AusnahmefĂ€llen auch bis einschliesslich zwei Jahren. In der volkswirtschaftlichen Literatur ist "kurzfristig" nicht genau festgelegt; es bezieht sich aber in Bezug auf FinanzmĂ€rkte in aller Regel auf einen Zeitraum nicht ĂŒber 24 Monate. Hinsichtlich des GĂŒterangebots versteht die volkswirtschaftliche Produktionstheorie einen (kalendermĂ€ssig nicht festgelegten) Zeitraum, in dem die ProduktionskapazitĂ€ten nicht verĂ€ndert werden können. Siehe Geldmarkt-Segmente, GeldmarktsĂ€tze, Langfristig, Mittelfristig, Tagesgeld. Vgl. zur Definition nĂ€herhin die ErlĂ€uterungen bei der Rubrik "FinanzmĂ€rkte" im Anhang "Statistik des Euro-WĂ€hrungsgebiets" im jeweiligen Monatsbericht der EZB.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen