KapitaladĂƒÆ’Ă‚Â€quanz-Richtlinie, CRD

KapitaladÀquanz-Richtlinie (capital requirements directive, CRD)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)

Von der EU- Kommission erlassene Vorschrift in Bezug auf die einheitliche Ermittlung des aufsichtlich vorgeschriebenen Eigenkapitals der Banken

Von der EU- Kommission erlassene Vorschrift in Bezug auf die einheitliche Ermittlung des aufsichtlich vorgeschriebenen Eigenkapitals der Banken. Diese war bis Ende 2006 in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Siehe Basel-II, Capital Requirements Directive Transposition Group, Cook-Ratio, Eigenkapitalquote, aufsichtsrechtliche, Risiko, operationelles, Unterlegung. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 96 (Umsetzung in deutsches Recht), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 71 (Verabschiedung der Richtlinie durch das EuropĂ€ische Parlament), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 44 (Anwendungs- und Auslegungsfragen), S. 60 (SON soll die national unterschiedlichen UmsetzungsbemĂŒhungen bei der CRD angleichen).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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