In Deutschland ist die Betreuung von Kindern unter drei Jahren rechtlich (gemäss SGB) Pflichtaufgabe der Länder und Kommunen. Da damit bei diesen auch die Finanzierungsverantwortung liegt, kommt es bei steigenden Forderungen nach Betreuung zu erheblichen Mehrausgaben auf dieser staatlichen Ebene. Das kann zu einem Anstieg der Staatsschulden gesamthaft führen, der mit den Zielen des Stabilitäts-und Wachstumspaktes nicht vereinbar ist. Aus diesem Grund beobachten auch die Zentralbanken die bezüglichen Finanzierungströme. Siehe Defizitquote, Haushaltsdefizit, Nachfragefinanzierung, Popitzsches Gesetz, Regel, goldene, Schuldenbremse, Schuldenquote, Sozialstaat-Falle, Stabilitäts-und Wachstumspakt, Verschuldungsquote, öffentliche, Wagnersches Gesetz. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2007, S. 44 (Ausbau der Kinder-Tagesbetreuung; Konflikte).
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen
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