Kontosperre (freeze of account)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)
Seit November 2003 hat die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht gemĂ€ss § 6a KWG das Recht, Banken (Zahlungs)AuftrĂ€ge betreffend bestimmter bei ihr unterhaltenden Konten zu untersagen. Diese Befugnis wurde im Zuge der Terrorismus-Finanzierung eingefĂŒhrt. Siehe Address Spoofing, Financial Action Task Force on Money Laundering, GeldwĂ€sche, Konten-Offenlegung, Konto, falsches, Kundendaten-Informationspflicht. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 72.
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