Kreditinstitut (financial institution)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
In der Umgangssprache sehr weit gefasster Begriff, in etwa den AusdrĂŒcken Bank (und teilweise auch Finanzdienstleister) entsprechend. Innert des ESZB gesamthaft bezieht sich der Begriff immer auf ein Institut gemĂ€ss der Definition in Artikel 1 der Ersten Bankrechtskoordinierungs-Richtlinie der EU (77/780/EWG), d. h. "ein Unternehmen, dessen TĂ€tigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rĂŒckzahlbare Gelder des Publikums (einschliesslich der Erlöse aus dem Verkauf von Bankschuldverschreibungen an das Publikum) entgegenzunehmen und Kredite fĂŒr eigene Rechnung zu gewĂ€hren". In Deutschland sind nach der Definition des § 1 KWG diejenigen Unternehmen Kreditinstitute, die bestimmte BankgeschĂ€fte gewerbsmĂ€ssig betreiben (aufgezĂ€hlt sind vor allem Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten-, Depot-, Investment-, Garantie-, Emissions-, Geldkarten-, Netzgeld-(Computergeld) und Giro-GeschĂ€fte sowie der Ankauf von Forderungen vor FĂ€lligkeit), sofern der Umfang dieser AktivitĂ€ten einen in kaufmĂ€nnischer Weise eingerichteten GeschĂ€ftsbetrieb erfordert. Siehe Bank, Finanzdienstleister, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzinstitut, monetĂ€res, Institut, Kreditbanken. Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 1999, S. 47.
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