BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
LiquiditÀtsfazilitÀt (liquidity facility)
Allgemein die Verpflichtung, einem Vertragspartner (kurzfristig) LiquiditĂ€t zur VerfĂŒgung zu stellen, auch LiquiditĂ€tslinie genannt.. Im Rahmen einer Verbriefung eine in ihrer Höhe entsprechend bemessene Position. Sie soll die zeitgerechte, reibungslose Weiterleitung der Zahlungen der Ursprungsforderungen an den Originator (die originierende Bank), von diesem an die Zweckgesellschaft und von dieser an die Anleger der einzelnen Tranchen gewĂ€hrleisten. Falls es zu Zahlungsstörungen kommen sollte, dann federt die LiquiditĂ€tsfazilitĂ€t das Risiko ab; denn die finanziell in der Regel schwach ausgestattete Zweckgesellschaft ist dazu allein kaum in der Lage. Aufsichtsrechtlich sind eine Reihe von Bestimmungen an die Ziehung der LiquiditĂ€tsfazilitĂ€t geknĂŒpft; siehe genauer die Richtlinie 2006/48/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 ĂŒber die Aufnahme und AusĂŒbung der TĂ€tigkeit der Kreditinstitute (Neufassung).

