BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Lagergeld (storage charge; overnight stay redemption payment)
Betrag, der beim Einspeichern von Waren dem Vermieter (Lagerhaus) vertragsgemĂ€ss zu zahlen ist. In alten Dokumenten auch Gredgeld genannt; der Gred = ein ĂŒberdachter Platz. Die Zahlung, welche der KĂ€ufer einer Ware dem VerkĂ€ufer dann zu leisten hat, wenn dieser den Handelsgegenstand nicht in der vertragsgemĂ€ssen Zeit abholt. In alten Dokumenten auch eine Zahlung zwecks Ablösung der Beherbergungspflicht gegenĂŒber herrschaftlichen Personen. Im Rahmen des FronverhĂ€ltnisses bestand eine solche Verpflichtung vor allem in Bezug auf Jagdgesellschaften. SieheSiehe Dienstgeld, Dispensationsgeld, Freikaufgeld, Frongeld, JĂ€gergeld, Siehe Liegegeld, Quartiergeld, Standgeld, Wartegeld, Wildbanngeld.

