BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

LeasinggeschĂƒÆ’Ă‚Â€ft, HaupttĂƒÆ’Ă‚Â€tigkeit

LeasinggeschÀft (leasing business)

Unternehmen, deren HaupttĂ€tigkeit im Abschluss von VertrĂ€gen ĂŒber die Vermietung von Anlagen, Maschinen (einschliesslich Fahrzeugen) und (seltener) langlebigen KonsumgĂŒtern besteht. In Deutschland werden solche Dienstleister nach § 1, Abs. 3, . 3 den Finanzunternehmen beigezĂ€hlt; sie bedĂŒrfen einer Erlaubnis nach § 32 KWG und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht. Siehe Sale-and-Lease-Back.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen