Lebensversicherungs-Policehandel, Geschäft

Lebensversicherungs-Policehandel (trade in life-insurance policies)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Geschäft, bei dem Verträge vom Versicherungsnehmer (policyholder) gekauft und an andere (in der Regel an Fonds) übertragen oder beliehen werden (Police-Darlehn); in diesem Fall bleiben die Ansprüche aus der Altersvorsorge wie auch der Versicherungsschutz in vollem Umfang erhalten

Geschäft, bei dem Verträge vom Versicherungsnehmer (policyholder) gekauft und an andere (in der Regel an Fonds) übertragen oder beliehen werden (Police-Darlehn); in diesem Fall bleiben die Ansprüche aus der Altersvorsorge wie auch der Versicherungsschutz in vollem Umfang erhalten. Entsprechende Dienstleister unterliegen in Deutschland der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Vermittler solcher Verträge betreiben ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Siehe Versicherungsvermittlung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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