BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Makler, VerĂƒÆ’Ă‚Â¶ffentlichungen

Makler in Àlteren Veröffentlichungen auch MÀkler (broker)

Allgemein der Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von VertrĂ€gen. Auf dem Finanzmarkt eine Mittelsperson, die fĂŒr Rechnung des Kunden, aber in eigenem Namen gewerbsmĂ€ssig an der Börse GeschĂ€ftsabschlĂŒsse tĂ€tigt, ein Broker. Auf dem Immobilienmarkt (nach § 34 c GO) ein Gewerbetreibender, der zur Miete oder zum Kauf anstehende WohnrĂ€ume, HĂ€user, GrundstĂŒcke und grundstĂŒcksgleiche Rechte an Mieter und KĂ€ufer vermittelt, im Gesetz auch Nachweismakler (referral agent) genannt. Ein freier Versicherungsvermittler gemĂ€ss § 42a des Gesetzes ĂŒber den Versicherungsvertrag (VVG). Siehe Börsenmakler, Börsenmitglieder, Broker, Kommissionshaus, Nominee, SkontrofĂŒhrer.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen