BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Management Buyout, MBO (so auch meistens im Deutschen; oft mit Bindestrich)
Die Ăbernahme eines Unternehmens oder einzelner Unternehmensteile durch die leitenden Mitarbeiter des eigenen Hauses. Alle UmstĂ€nde eines solchen Besitzwechsels haben die gesetzlich zustĂ€ndigen Gremien (Aufsichtsrat) zu regeln. Auch bei Banken ist es nicht Sache der Aufsichtsbehörde, entsprechende VertrĂ€ge zu beurteilen, solange die aufsichtsrechtlich geltenden Vorschriften eingehalten werden. Bei Verdacht missbrĂ€uchlicher, rechtswidriger Ausgliederung bei Instituten ist die Justiz, und nicht (wie oft angenommen und hĂ€ufig gefordert) die Aufsichtsbehörde zustĂ€ndig. Siehe Asset Sales Deal, Leveraged Buy-out.

