BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Margenausgleich, Verfahren

Margenausgleich (margin caII)

Ein Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung von Schwankungsmargen. Dabei können die Zentralbanken, falls der regelmĂ€ssig ermittelte Wert der Sicherheiten unter eine bestimmte Grenze fĂ€llt, die GeschĂ€ftspartner auffordern, zusĂ€tzliche Sicherheiten (oder Barmittel) zur VerfĂŒgung zu stellen. -Umgekehrt gibt die Zentralbank ĂŒberschĂŒssige Sicherheiten (oder Barmittel) an den GeschĂ€ftspartner zurĂŒck. Dies geschieht immer dann, wenn der Wert der Sicherheiten nach einer Neubewertung den Betrag, welchen die GeschĂ€ftspartner schulden, zuzĂŒglich der Schwankungsmarge ĂŒbersteigt. Siehe auch Nachschuss-Aufforderung, Nachschuss-Vereinbarung, Repo-GeschĂ€ft. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen fĂŒr Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen