BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Markt, BĂƒÆ’Ă‚Â¶rsenordnung

Markt, geregelter (regulated markettrading)

In der Börsenordnung genau umschriebenes Segment an deutschen Börsen mit fest vorgeschriebenen Mindeststandards, welche der EuropĂ€ischen Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie entsprechen; vgl. § 49 ff. BörsG. Unternehmen, die sich dieses Marktes bedienen, bedĂŒrfen bei der EinfĂŒhrung eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Prospektes. Unternehmen aus dem EuropĂ€ischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat können ohne Zulassung in den geregelten Markt einbezogen werden. Voraussetzung hierfĂŒr ist, dass der Emittent an der Heimatbörse Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungspflichten unterliegt, die mit den Anforderungen an dieses Marktsegment vergleichbar sind. Siehe Unternehmensbericht.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen