BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Marktmanipulation, Bezug

Marktmanipulation (market manipulation)

In Bezug auf FinanzmĂ€rkte betrĂŒgerische Machenschaften in Bezug auf das Angebot, die Nachfrage oder den Preis von Finanzprodukten. Darin eingeschlossen ist auch das Streuen von GerĂŒchten. Weiterhin umschliesst der Begriff auch sog. Informationsdelikte. Darunter versteht man, dass falsche oder irrefĂŒhrende Angaben veröffentlicht oder dass Angaben verschwiegen werden, die aufgrund geltenden Rechts zu veröffentlichen sind; die genaue Definition findet sich in § 20a WpHG. In Deutschland kann die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht in solchem Falle ein Bussgeld bis zu 1,5 Mio EUR verhĂ€ngen; ausserdem ist eine strafrechtliche Verfolgung möglich. -Trotz strenger Aufsicht, hoher Strafandrohung und einer eigenen Verordnung zur Konkretisierung des Verbots der Marktmanipulation (Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung, MaKonV) sind aber Marktmanipulationen nie ganz auszuschliessen. Siehe Agiotage, Anleger, verstĂ€ndiger, Anlageschutz, Bear Raid, BörsengerĂŒchte, Bull Raid, EntscheidungsnĂŒtzlichkeit, Kursbetrug, Kursmanipulation, Prearranged Trades, Schlangenhandel, Übernahme-AnkĂŒndigung, Umsatzzahlen, falsche, UmstĂ€nde, bewertungswichtige, Vorhersagen, Wash Sales. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 187, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 174 (Tatbestand neu prĂ€zisiert durch die neue Marktmanipulations- Konkretisierungsverordnung [MaKonV] vom MĂ€rz 2004), S. 186 f. (einzelne FĂ€lle), S. 189 (Schwierigkeiten bei der Feststellung), S. 193 ff. Übersicht; einzelne FĂ€lle), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 155 f. (Ergebnis von Analysen der BaFin), S. 161 ff.(Übersicht; einzelne FĂ€lle), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 164 ff. (Übersicht; einzelne FĂ€lle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen