BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Material-Adverse-Change-Klauseln, MAC-Klausel

Material-Adverse-Change-Klauseln abgekĂŒrzt MAC-Klausel (so auch im Deutschen gesagt)

Im Zuge von Übernahme-Angeboten der Vorbehalt, dass bestimmte VerĂ€nderungen bei der Zielgesellschaft das Angebot nichtig werden lassen. Diese Nebenbestimmung ist ĂŒblich, weil bei Zielgesellschaften die Neigung gross ist, (leitenden) Mitarbeitern vor der Übernahme die Vertragsbedingungen grosszĂŒgig zu verbessern bzw. Änderungen am Vermögensstatus des Unternehmens vorzunehmen. Siehe Aktientausch-Übernahme, Bieter, Buy out, Erwerbsangebot, Fusionen und Übernahmen, Gift-Tablette, Handgeld, Pac-Man-Strategie, Pflichtangebot, Ritter, weisser, Spin-off, Squeeze-out, StimmrechtsDatenbank, Synergiepotentiale, Trade Sale, Transaktionsbonus. Vgl. Vgl. Jahresbericht 2003 der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht, S. 209.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen