BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Memoranda, Understanding

Memoranda of Understanding, MoU (so auch im Deutschen gesagt)

Beidseitige Vereinbarung zwischen den Aufsichtsbehörden verschiedener LĂ€nder. Sie enthalten AbsichtserklĂ€rungen ĂŒber den Austausch vertraulicher Informationen, um die grenzĂŒberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern. Im besonderen wird vereinbart, Auskunftsersuchen bei Ermittlungen in InsiderfĂ€llen, bei Marktmanipulation oder anderen Verstössen im Rahmen der jeweiligen nationalen Gesetze nachzukommen. Absprachen ĂŒber die BewĂ€ltigung allfĂ€lliger Finanzkrisen zwischen einzelnen Staaten (der EU). Siehe Multilateral Memorandum of Understanding. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts fĂŒr den Wertpapierhandel, S. 50 f., Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 59 f. (Initiative der IOSCO; S. 60: Liste der MoUs zwischen der BaFin und Aufsichtsbehörden anderer LĂ€nder in den Bereichen Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht), Monatsbericht der EZB vom Februar 2007, S. 81 ff. (ausfĂŒhrliche Darstellung in Bezug auf MoU bei Finanzkrisen in der EU), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 62 (Übersicht bilateraler MoU in den einzelnen Aufsichtsbereichen).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen