BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Mindestreserve-Pflicht, Pflicht

Mindestreserve-Pflicht (reserve requirement)

Pflicht der Banken, Mindestreserven bei der Zentralbank zu unterhalten. -Im Mindestreservesystem der EZB wird die Höhe der von einem Institut zu unterhaltenden Mindestreserven (Mindestreserve-Soll) durch Multiplikation der reservepflichtigen Bilanzpositionen des Instituts mit den jeweiligen ReservesĂ€tzen berechnet. DarĂŒber hinaus ist es den Banken gestattet, einen pauschalen Freibetrag von ihrem Mindestreserve-Soll abzuziehen. Die Berechnung des Freibetrags kann den jeweiligen kreditpolitischen Zielen des Eurosystems angepasst werden. -Im jeweiligen Monatsbericht der EZB findet sich im Anhang "Statistik des Euro-WĂ€hrungsgebiets", Rubrik "MonetĂ€re Statistik" eine ausfĂŒhrliche Aufstellung aller die Mindestreserve betreffenden Posten sowie dazugehörenden ErlĂ€uterungen abgedruckt. Hier wird auch das Reserve-Soll dem Reserve-Ist gegenĂŒbergestellt sowie der jeweils geltende Zinssatz fĂŒr die Mindestreserve ausgewiesen. Siehe Anbindungsfunktion, Arbitrage, intertemporale, Überschussreserven. Vgl. auch Jahresbericht 2000 der EuropĂ€ischen Zentralbank, S. 71 f., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 55 f., Monatsbericht der EZB vom Oktober 2005 (ĂŒber die Handhabung der Mindestreservepolitik durch die EZB; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom Januar 2008, S. 103 (GrĂŒnde, warum Banken eine ĂŒber die Mindestreserve hinausgehende Überschussreserve halten).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen