BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
MĂŒnzvertrĂ€ge (coin conventions)
In frĂŒherer Zeit fĂŒr den Handelsverkehr in Deutschland sehr wichtige Abmachungen zwischen den Inhabern eines MĂŒnzrechts (StĂ€dte, Territorien) ĂŒber die Angleichung bzw. gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Gold-und SilbermĂŒnzen, auch MĂŒnzkonventionen genannt. Solche Ăbereinkommen waren in der Regel nur von kurzer Dauer, weil die Beteiligten den MĂŒnzfuss (standard of alloy: die Gewichtseinheit Edelmetall je MĂŒnze) Ă€nderten. Siehe MĂŒnzunion, lateinische.

