BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Multilaterales, Handelssystem

Multilaterales Handelssystem (multilateral trading facility)

Die von einer Wertpapierfirma oder einem anderen Betreiber zur VerfĂŒgung gestellte Einrichtung, auf welcher die WĂŒnsche einzelner Personen am Kauf bzw. Verkauf von Finanzinstrumenten gem. § 1 Abs. 11 KWG zusammengefĂŒhrt werden, ohne dass dabei ein Entscheidungsspielraum bezĂŒglich des endgĂŒltigen GeschĂ€ftsabschlusses mit einem bestimmten Vertragspartner verbleibt. Es bedarf eines festen Regelwerkes; eine Plattform im technischen Sinne ist nicht erforderlich. -Nicht als multilaterale Handelssysteme gelten bilaterale Systeme, bei dem das GegenĂŒber des Kaufs bzw. Verkaufs immer der gleiche Anbieter ist. Auch nicht erfasst sind Inserat-Systeme, die wie ein elektronisches schwarzes Brett funktionieren, auf dem Interessenten ihre HandelswĂŒnsche öffentlich abgeben können. Durch die in Deutschland am 1. November 2007 in Kraft getretene EU-Richtlinie ĂŒber MĂ€rkte fĂŒr Finanzinstrumente ist der Betrieb eines Multilateralen Handelssystems nĂ€her geregelt. Siehe Marktmacher.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen