Meldepflichtstufe, Regel

Meldepflichtstufe (reporting level)

15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de

In der Regel verlangen die Aufsichtsbehörden, dass an Waren-und Effektenbörsen ab einer bestimmten Höhe offener Positionen diese ihrer gemeldet werden müssen

In der Regel verlangen die Aufsichtsbehörden, dass an Waren-und Effektenbörsen ab einer bestimmten Höhe offener Positionen diese ihrer gemeldet werden müssen. Siehe Commodity Futures Trading Commission, Positionen, meldepflichtige.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

boersenlexikon | 16331902 |