Mindestpreis, Aufsichtsbehörden

Mindestpreis, fairer (fair minimum price)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Von den Aufsichtsbehörden berechneter Börsenpreis einer Aktie bei Übernahmen

Von den Aufsichtsbehörden berechneter Börsenpreis einer Aktie bei Übernahmen. Grundsätzlich wird der durchschnittliche gewichtete Börsenpreis der vergangenen drei Monate herangezogen. Siehe Börsensachverständigen- Kommission, Fair Value, Fusionen und Übernahmen, Mark-to-Model-Ansatz. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 26, Jahresbericht 2005 der BaFin, S, 170 ff. (grundsätzliche und aktuelle Informationen zu Unternehmensübernahmen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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