Mindestreserve-Pflicht (reserve requirement)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Pflicht der Banken, Mindestreserven bei der Zentralbank zu unterhalten. -Im Mindestreservesystem der EZB wird die Höhe der von einem Institut zu unterhaltenden Mindestreserven (Mindestreserve-Soll) durch Multiplikation der reservepflichtigen Bilanzpositionen des Instituts mit den jeweiligen Reservesätzen berechnet. Darüber hinaus ist es den Banken gestattet, einen pauschalen Freibetrag von ihrem Mindestreserve-Soll abzuziehen. Die Berechnung des Freibetrags kann den jeweiligen kreditpolitischen Zielen des Eurosystems angepasst werden. -Im jeweiligen Monatsbericht der EZB findet sich im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Statistik" eine ausführliche Aufstellung aller die Mindestreserve betreffenden Posten sowie dazugehörenden Erläuterungen abgedruckt. Hier wird auch das Reserve-Soll dem Reserve-Ist gegenübergestellt sowie der jeweils geltende Zinssatz für die Mindestreserve ausgewiesen. Siehe Anbindungsfunktion, Arbitrage, intertemporale, Überschussreserven. Vgl. auch Jahresbericht 2000 der Europäischen Zentralbank, S. 71 f., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 55 f., Monatsbericht der EZB vom Oktober 2005 (über die Handhabung der Mindestreservepolitik durch die EZB; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom Januar 2008, S. 103 (Gründe, warum Banken eine über die Mindestreserve hinausgehende Überschussreserve halten).
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