Monitoring (so auch im Deutschen gesagt)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Die Möglichkeit des Aufspürens von illegalen Zahlungsströmen und Finanztransaktionen auch im Massenzahlungsverkehr durch den Einsatz geeigneter technischer Mittel. Nach § 25a KWG ist dies für Finanzdienstleister in Deutschland Pflicht. Siehe Beobachtungsliste, Kontenscreening. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 28 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 81 (Umsetzungsrichtlinien) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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