Mündelsicherheit, Gesetzlich

Mündelsicherheit (trustee security status)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Gesetzlich geforderte Sicherheit für Anlagen aus Mündelgeld (= Guthaben bevormundeter Personen)

Gesetzlich geforderte Sicherheit für Anlagen aus Mündelgeld (= Guthaben bevormundeter Personen). Zulässig sind in der Regel Spareinlagen und Anleihen öffentlich-rechtlicher Emittenten; ausgeschlossen sind jedoch Aktien oder Derivate. Siehe Gilt Edged.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16331994 |