Multilaterales Handelssystem (multilateral trading facility)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Die von einer Wertpapierfirma oder einem anderen Betreiber zur Verfügung gestellte Einrichtung, auf welcher die Wünsche einzelner Personen am Kauf bzw. Verkauf von Finanzinstrumenten gem. § 1 Abs. 11 KWG zusammengeführt werden, ohne dass dabei ein Entscheidungsspielraum bezüglich des endgültigen Geschäftsabschlusses mit einem bestimmten Vertragspartner verbleibt. Es bedarf eines festen Regelwerkes; eine Plattform im technischen Sinne ist nicht erforderlich. -Nicht als multilaterale Handelssysteme gelten bilaterale Systeme, bei dem das Gegenüber des Kaufs bzw. Verkaufs immer der gleiche Anbieter ist. Auch nicht erfasst sind Inserat-Systeme, die wie ein elektronisches schwarzes Brett funktionieren, auf dem Interessenten ihre Handelswünsche öffentlich abgeben können. Durch die in Deutschland am 1. November 2007 in Kraft getretene EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente ist der Betrieb eines Multilateralen Handelssystems näher geregelt. Siehe Marktmacher.
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