BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Nachfragefinanzierung, Massnahme

Nachfragefinanzierung (demand financing)

Massnahme mit dem Ziel, (vor allem staatliche, aber auch bestimmte betriebliche) Leistungen möglichst wirtschaftlich (VerhĂ€ltnis Leistung zu Kosten) zur VerfĂŒgung zu stellen, indem der "beste Wirt" zum Zuge kommt. In Verfolg dessen wendet sich die Beihilfe bzw. ein Zuschuss nicht an den Leistungserbringer (etwa: Mensa der UniversitĂ€t, Personalrestaurant), sondern an die Leistungsbezieher (im Beispiel: an die Studierenden, an die Mitarbeiter). Auf diese Weise wird die Wahlfreiheit der Nachfrager bestmöglich gewĂ€hrleistet, deren Entscheidungsmacht erhöht, zwischen den Leistungsanbietern (im Beispiel: verschiedenen GaststĂ€tten) entsteht Wettbewerb, was den Preis fĂŒr die Leistung senkt und deren QualitĂ€t verbessert, ohne dass mehr Zahlungen aufgewendet werden mĂŒssen.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen