BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Namensanteil, Kapitalanlagegesellschaft

Namensanteil (registered share)

Über das von einer Kapitalanlagegesellschaft aufgelegte und betreute Vermögen werden keine Anteilscheine (Regelfall) ausgegeben. Vielmehr fĂŒhrt der Fonds ein Verzeichnis der Anleger. Siehe Investmentanteil.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen