BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Namenspapier, Urkunde

Namenspapier (registered security)

Urkunde, die fĂŒr die Übertragung des verurkundeten Rechts unentbehrlich ist. Dazu gehören die Rektapapiere (Namenspapiere im engeren Sinne); diese lauten grundsĂ€tzlich auf eine bestimmte, in dem Papier mit Namen bezeichnete Person und können bloss durch Abtretung und Übergabe oder durch Erbgang ĂŒbertragen werden und Orderpapiere, die auf eine bestimmte Person oder an deren Order lauten; sie werden durch Indossament ĂŒbertragen. Siehe Aktie.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen