BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
NetzgeldgeschÀft (e-money business)
Die Schaffung und Verwaltung von Zahlungseinheiten in Rechnernetzen. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedĂŒrfen ferner einer Erlaubnis gemĂ€ss § 32 KWG. Siehe Chipkarte, Computerzahlung, E-GeldgeschĂ€ft, Geld, elektronisches, Geldkarte, Prozessor.

