BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Nominalwertgarantie, Vereinbarung

Nominalwertgarantie (deposit guarantee)

Die Vereinbarung in (Kapitalanlage)VertrĂ€gen, dass ein Einzahler bei Auflösung oder Beendigung des VertragsverhĂ€ltnisses (auch im Falle von Verlusten des Fonds) mit dem vollen einbezahlten Betrag abgefunden wird. -In Deutschland im Altersvermögensgesetz rechtlich vorgeschrieben; mindestens die einbezahlten BetrĂ€ge mĂŒssen danach zu Beginn der Auszahlungsphase bereitstehen. Siehe Altersvermögensgesetz, Pensionsfonds. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2002, S. 28.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen