BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Offshoring (so auch im Deutschen gesagt)
Wenn nicht anders definiert die Verlagerung von Arbeitsprozessen ins (ferne) Ausland. Dies geht im Eurogebiet mit einer Nachfrageverschiebung zulasten der gering Qualifizierten (skill bias in labour demand) einher. Weil diese Entwicklung (ĂŒber die Zahlungsbilanz, ĂŒber notwendige Transferzahlungen des Staates an Arbeitslose) auch die Geldpolitik berĂŒhrt, wird sie von der EZB beachtet. Siehe Arbeitnehmerentgelt pro Kopf, Arbeitskosten, Arbeitsnachfrage, Phillips-Theorem, Wachstum-BeschĂ€ftigung-Zusammenhang, Zwei-SĂ€ulen-Prinzip. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Januar 2008, S. 88 ff. (grĂŒndliche Darstellung; Ăbersichten; Literaturangaben): Offtake Agreement (so auch im Deutschen gesagt): Abnahmevertrag, aus dem eine Verpflichtung zur Zahlung auch dann entsteht, wenn die vereinbarte Lieferung (noch) nicht erfolgt. Solche VertrĂ€ge (etwa im Gashandel ĂŒblich) bergen ein hohes Risiko. Die Rech- nungslegungs-Vorschriften verlangen daher eine besondere Erfassung dieser Risiken.

