BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Optionsvertrag, Bedingtes

Option(svertrag) (option [contract])

Bedingtes TermingeschĂ€ft, nĂ€mlich ein Vertrag, der fĂŒr den KĂ€ufer (den Inhaber) das Recht, nicht aber die Verpflichtung enthĂ€lt, an oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Verfalltag), eine bestimmte Menge eines bestimmten Basiswertes (= Finanzproduktes, Ware), zu einem im voraus festgelegten Basispreis (auch AusĂŒbungspreis genannt) zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Nur eine Vertragspartei (der KĂ€ufer) hat hier das Recht, die Leistung zu verlangen. Falls der KĂ€ufer sein Recht ausĂŒbt, muss der VerkĂ€ufer (Stillhalter) ungeachtet des gegenwĂ€rtigen Marktpreises zum vereinbarten Basispreis seine Verpflichtung erfĂŒllen. -Als mögliche Basiswerte einer Option kommen in Betracht Vermögenswerte wie Aktien, Obligationen, Rohstoffe, Waren und Edelmetalle, ReferenzsĂ€tze wie WĂ€hrungen, ZinssĂ€tze, Indizes, Derivate oder eine beliebige Kombination daraus. Siehe AbsicherungsverhĂ€ltnis, Abwicklungsabteilung, Complex Option, ErfĂŒllung, European Master Agreement, Finanzinstrument, Kreditrisiko, Lieferung, physische, Murabaha, OCT-Option, Rohstoff-Terminvertrag, Salam, Schadensersatzpflicht, Sleepy Warrant, Spreizung, Time- Spread, Tubos, Wiedereindeckungs-Risiko. Vgl. die Definitionen im Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S. 42.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen