BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Organkredite, Aufsichtsrecht

Organkredite (credits to executives and staff)

Im deutschen Aufsichtsrecht Oberbegriff fĂŒr Ausleihungen an VorstĂ€nde, Gesellschafter, Aufsichtsorgane, Prokuristen sowie deren Familienangehörige (samt Lebenspartner) und an nahestehende Unternehmen einer Bank. -GrundsĂ€tzlich verbieten die Aufsichtsbehörden solche Darlehn und machen Ausnahmen von mehreren Bedingungen abhĂ€ngig; vgl. fĂŒr Deutschland die AufzĂ€hlung in § 15 KWG. Siehe Abschottung, Chinese Wall, Corporate Governance, Insider-Meldepflicht, Mitarbeiter mit besonderen Funktionen, MitarbeiterleitsĂ€tze, Need-to-know-Prinzip, Nominee, System Securities Watch Application (SWAP), Verhaltenskodex, Wall Crossing.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen