Offenlegung, öffentliche (public disclosure)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Institute in Deutschland müssen seit Jahresbeginn 2007 einmal jährlich Befunde über das Eigenkapital, die Risikolage und das Risikomanagement veröffentlichen. Rechtsgrundlage ist § 26a KWG in Verbindung mit § 321 SolvV. Siehe Berichtsschwelle. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 113 (freie Wahl des Publikationsweges; Ausnahmen).
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