Offenlegung, Institute

Offenlegung, öffentliche (public disclosure)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Institute in Deutschland müssen seit Jahresbeginn 2007 einmal jährlich Befunde über das Eigenkapital, die Risikolage und das Risikomanagement veröffentlichen

Institute in Deutschland müssen seit Jahresbeginn 2007 einmal jährlich Befunde über das Eigenkapital, die Risikolage und das Risikomanagement veröffentlichen. Rechtsgrundlage ist § 26a KWG in Verbindung mit § 321 SolvV. Siehe Berichtsschwelle. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 113 (freie Wahl des Publikationsweges; Ausnahmen).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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