Optionsschein, BĂƒÆ’Ă‚Â¶rsengĂƒÆ’Ă‚Â€ngiges

Optionsschein (warrant)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)

(BörsengÀngiges) Dokument, in welchem das Recht, nicht aber auch die Verpflichtung verbrieft wird, eine bestimmte Menge eines Basiswertes (Waren, Wertpapiere) zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option)

(BörsengÀngiges) Dokument, in welchem das Recht, nicht aber auch die Verpflichtung verbrieft wird, eine bestimmte Menge eines Basiswertes (Waren, Wertpapiere) zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Siehe Abschlag, Option, Sleepy Warrant, Tubos, Warrant. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom MÀrz 2007, S. 26 (Optionsscheine in der Zahlungsbilanz).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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