BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Pfandbriefanstalten, Vermittler

Pfandbriefanstalten (mortgage banks)

Vermittler zwischen dem anlagesuchenden Kapital und den kreditbedĂŒrftigen Grundbesitzer, die durch Ausgabe von Schuldverschreibungen (Pfandbriefen, Hypothekenpfandbriefen) die Mittel zur GewĂ€hrung von Hypotheken an den Grundbesitz beschaffen. Die Pfandbriefe (mortgage bonds; debentures by mortgages) sind börsengĂ€ngig und daher in der Regel leicht liquidisierbar. FĂŒr den Schuldner bietet das Pfandbriefrecht den Vorteil eines unkĂŒndbaren Kredits. In Deutschland dĂŒrfen seit 2005 alle Banken nach Erwerb einer entsprechenden Emissionslizenz Pfandbriefe begeben; bis dahin war dies nur bestimmten Instituten erlaubt. Siehe Amortisation, negative, Beleihungswert, Deckungsquote, Hypothekenbank, Mobiliarkredit, Pfandbrief, Realkredit, Verbriefung. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 105 ff. (Voraussetzungen fĂŒr die Erlaubniserteilung zur Ausgabe von Pfandbriefen); S. 107 (befĂŒrchtete QualitĂ€tsminderung; aufsichtsrechtliche DeckungsprĂŒfungen), S. 119 (neues Marktumfeld fĂŒr die herkömmlichen Hypothekenbanken; Auslandsengagement), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 11 ff. (Erfahrungen mit den neuen Recht) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen