BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

PrĂƒÆ’Ă‚Â€mie, VergĂƒÆ’Ă‚ÂŒtung

PrÀmie (premium)

Allgemein jederart VergĂŒtung (Entgelt, Provision, Bonifikation), im Regelfall in Geld ausgedrĂŒckt. Eine Zusatzentlohnung: neben der normalen VergĂŒtung bezahlte geldliche Zuwendung, vor allem auch an Vorstandmitglieder einer Bank. Zugabe beim Warenverkauf. Belohnung, besonders fĂŒr den Fund vermisster GegenstĂ€nde oder die Ergreifung von StraftĂ€tern. Gewinn bei Verlosungen aller Art (Lotterie, Lotto, Toto). Im Börsenhandel allgemein der Unterschied zwischen dem Nennwert und dem höheren Kurswert eines Wertpapiers, ausgedrĂŒckt in Prozent des Nennwertes. Betrag, welchen der KĂ€ufer eines Optionsrechts bezahlen muss und der VerkĂ€ufer dieses Rechts aufgrund seiner Leistung erhĂ€lt, auf Verlangen des KĂ€ufers bis zum Verfalltermin jederzeit den Bezugswert zum vereinbarten Preis zu liefern bzw. abzunehmen. Leistung, welche der Versicherungsnehmer (policyholder) dem Versicherer fĂŒr Übernahme des Versicherungsschutzes schuldet. Vom Staat gewĂ€hrte ZuschĂŒsse, um besondere wirtschaftliche AktivitĂ€ten (wie frĂŒher etwa die Porzellanmanufaktur, heute Sparen, Wohnungsbau oder Ausfuhren) anzuregen. Das Entgelt, welche ein Vermögensverwalter fĂŒr seine Dienstleistung berechnet. Siehe Agio, Aufgeld, Bonus, Facility Fee, Fringe Benefits, GebĂŒhr, Hurdle Rate, Jubelgeld, Kobra-Effekt, Option, Report, Schlafgeld, VerlustĂŒbernahme, persönliche, Zinsverbot, Zuschuss.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen