BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Preissetzungsmacht (pricing power)
Die Möglichkeit einer Wirtschaftseinheit, aufgrund vor allem eines (Quasi)Monopols (wie etwa die OPEC) angesichts einer hervorragenden Unit-Value-Relation (die eine sehr hohe ProduktqualitĂ€t bzw. Wertschöpfung widerspiegelt) oder anderer PrĂ€ferenzen (Markenname) die Angebotspreise in gewissem Rahmen zu bestimmen. -Weil fĂŒr Darlehn an solche Unternehmen das Risiko geringer als im Durchschnitt der Kreditnehmer einer Bank ist, so werden diese in der Regel auch zu gĂŒnstigeren Konditionen bedient. Dies wiederum stĂ€rkt die Ertragskraft der betreffenden Unternehmen. Siehe BonitĂ€tsklasse, Importgehalt, Kreditrisiko, Kreditrisiko- PrĂ€mie, Risikoadjustierung, Strukturwandel, Terms of Trade, Unit-Value-Relation, Wechselkurs, Zinsallkokations-Funktion. Preisstreuung (price variance). Die Abweichungen der Preise vom Mittelwert in einem Wirtschaftsraum. FĂŒr die Geldpolitik ist die Kenntnis von Unterschieden von Bedeutung. Siehe Inflationsdifferenzen, Kompositions-Effekt, Realzinsargument, Wechselkurs-Effekt, realer. Vgl. Monatsbericht der EZB vom August 2002, S. 43 ff. (ausfĂŒhrliche Darstellung in Bezug auf Euroland).

