BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Privatbankier, PersĂƒÆ’Ă‚Â¶nlich

Privatbankier (private banker, individual banker)

Persönlich mit ihrem Vermögen haftende Inhaber bzw. Teilhaber von Banken in der Rechtsform der Einzelfirma oder Kommanditgesellschaft. In Deutschland sind solche Firmen grundsĂ€tzlich nicht erlaubt. In der Schweiz bestehen solche (teilweise traditionsreiche und in der Regel auf einen bestimmten Kundenkreis oder auf ein GeschĂ€ftsfeld spezialisierte) BankhĂ€user vor allem in Basel, Genf, Lausanne und ZĂŒrich. Siehe Einzelfirma, bankliche. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 117 (Inhaberkontrollverfahren bei Privatbanken; Erlaubnis fĂŒr die Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen