BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

ProspektprĂƒÆ’Ă‚ÂŒfung, Wertpapierprospektgesetz

ProspektprĂŒfung (prospectus control; due diligence)

Nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) vorgeschriebene Durchsicht eines Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht daraufhin, ob das Prospekt vollstĂ€ndig, verstĂ€ndlich und in sich widerspruchsfrei ist. Versagt die BaFin die Billigung, so darf das Prospekt nicht veröffentlicht werden. Siehe Privatplazierung, Prospekt-Datenbank, Prospekt-Rechtssetzung der EU, Wertpapier-(verkaufs)prospektgesetz. Vgl. Jahresbericht 2006 der Ba- Fin, S. 148 ff. (laufende Fragen der ProspektprĂŒfung; Möglichkeiten des PrĂŒfens durch auslĂ€ndische Aufsichtsbehörden; Wertgutachten bei Reits; hĂ€ufige Fehler bei Erstellung des Risikoabschnitts in Prospekten) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen