BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Public-to-Privat, P2P

Public-to-Privat, P2P (so auch im Deutschen gesagt)

Die Aktien eines Unternehmens werden (von der Gesellschaft selbst, von einem Investor, von einem Übernahmegewillten) an der Börse von den AktionĂ€ren (in der Regel ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum und im Falle von geplanten Übernahmen oft auch im Verborgenen) erworben; und die Aktie wird zuletzt aus dem Handel an der Börse herausgenommen. Siehe Delisting, Deregistrierung, Regel 404, Sarbanes-Oxley Act.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen