BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
PublizitÀt, situationsbezogene (situative publicity)
Börsenzugelassene Unternehmen in Deutschland sind neben der RegelpublizitĂ€t (Veröffentlichung des Jahresabschlusses einschl. Anhang und Lagebericht) zu einer Ad-hoc-PublizitĂ€t verpflichtet, um den Marktteilnehmern zwischen den Stichtagen der RegelpublizitĂ€t den raschen Zugang zu Informationen ĂŒber wichtige Unternehmensereignisse zu gestatten. Dies ist in § 15, Abs. 1 WpHG vorgeschrieben. Siehe Ad-hoc-Mitteilung, Delisting, Frontrunning, Kursmanipulation, Marktdisziplin, Scalping, Stimmrecht-Offenlegung, WirtschaftsprĂŒfer.

