Parafiskus, Sondervermögen

Parafiskus (near governmental unit)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Sondervermögen des Staates mit eigener Haushaltsführung, wie die Sozialversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit

Sondervermögen des Staates mit eigener Haushaltsführung, wie die Sozialversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit. Deren Finanzgebaren wird von der Zentralbank im Rahmen des Zwei-Säulen-Prinzips beobachtet. Siehe Bail-out, Finanzwissenschaft, Haushaltsdefizit, Krankenversicherung, gesetzliche, Lissabon-Agenda, Nachhaltigkeit, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, gesetzliche, Schuldenquote, Staat, Stabilitäts-und Wachstumspakt. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2005, S. 67 ff., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S. 63 ff. (eingehende Darlegung der arbeitsmarktbedingten Staatsausgaben; S. 70: Definition wichtiger Begriffe in diesem Zusammenhang) sowie im Statistischen Teil des jeweiligen Monatsberichts der Deutschen Bundesbank die Rubrik "Öffentliche Finanzen in Deutschland".

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16332190 |