Patronatserklärung
Veröffentlicht am: 29.01.2007 um 12:03 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Unter einer Patronatserklärung versteht man üblicherweise die Verpflichtung einer Konzern-Muttergesellschaft gegenüber Dritten, für die ordnungsgemäße Geschäftsführung und die Erfüllung von Verbindlichkeiten ihrer Tochtergesellschaft Sorge zu tragen.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 10482666 |
