Pfandleiher (pawnbroker)
15.04.2008 - 00:20:39
Betriebe, die gewerbsmÀssig verzinsliche Darlehn gegen die VerpfÀndung von (Wert)GegenstÀnden gewÀhren. Sie gelten in Deutschland zwar nach § 2, Abs. 1 KWG nicht als Kreditinstitute, sind aber im Zuge der GeldwÀsche in das Visier der Behörden gekommen. Ihr Betrieb ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Siehe Beleihungswert, Faustpfand, Zahlhaus.

