Pfandleiher, Betriebe

Pfandleiher (pawnbroker)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Betriebe, die gewerbsmÀssig verzinsliche Darlehn gegen die VerpfÀndung von (Wert)GegenstÀnden gewÀhren

Betriebe, die gewerbsmÀssig verzinsliche Darlehn gegen die VerpfÀndung von (Wert)GegenstÀnden gewÀhren. Sie gelten in Deutschland zwar nach § 2, Abs. 1 KWG nicht als Kreditinstitute, sind aber im Zuge der GeldwÀsche in das Visier der Behörden gekommen. Ihr Betrieb ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Siehe Beleihungswert, Faustpfand, Zahlhaus.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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