Prospekt-Rechtssetzung der EU (EU prospectus lawgiving)
15.04.2008 - 00:20:39
Im Dezember 2003 in Kraft getretene Richtlinie mit dem Ziel, EU-weit Wertpapiere öffentlich anzubieten oder deren Zulassung zum Börsenhandel zu beantragen, wenn die zustĂ€ndige Behörde des Herkunftslandes das Prospekt gebilligt hat. Die Richtlinie war bis zum 1. Juli 2005 in nationales Recht umzusetzen; allerdings geschah das fristgerecht nicht in allen Mitgliedsstaaten der EU, wohl aber in Deutschland. Am 1. MĂ€rz 2007 ist eine Verordnung der EuropĂ€ischen Kommission in Kraft getreten, welche die besonderen Anforderungen an de Prospekt-Angaben fĂŒr Emittenten mit einer komplexen finanztechnischen Vorgeschichte (complex financial history) zum Gegenstand hat. Eine komplexe finanztechnische Vorgeschichte wird einem Emittenten zugesprochen, dessen operatives GeschĂ€ft nicht umfassend und abschliessend in seinen eigenen, der Ăffentlichkeit dargelegten Unterlagen klar zum Ausdruck kommt. Dadurch ist der Anleger nicht in der Lage, sich ein Bild ĂŒber die Ertrags-und Vermögenslage des Emittenten zu machen. Siehe Privatplazierung, ProspektprĂŒfung, Vertrieb, öffentlicher, Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 46, Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 138 (Prospektrichtlinie- Umsetzungsgesetz vom 22. Juni 2005 im Ăberblick), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 33 f. (komplexe finanztechnische Vorgeschichte).

