Prospektprüfung (prospectus control; due diligence)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) vorgeschriebene Durchsicht eines Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht daraufhin, ob das Prospekt vollständig, verständlich und in sich widerspruchsfrei ist. Versagt die BaFin die Billigung, so darf das Prospekt nicht veröffentlicht werden. Siehe Privatplazierung, Prospekt-Datenbank, Prospekt-Rechtssetzung der EU, Wertpapier-(verkaufs)prospektgesetz. Vgl. Jahresbericht 2006 der Ba- Fin, S. 148 ff. (laufende Fragen der Prospektprüfung; Möglichkeiten des Prüfens durch ausländische Aufsichtsbehörden; Wertgutachten bei Reits; häufige Fehler bei Erstellung des Risikoabschnitts in Prospekten) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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