QuarantĂÆĂ€negeld, Zahlungen QuarantĂ€negeld (quarantine dues) Zahlungen die fĂ€llig werden, wenn ein Schiff aus seuchenhygienischen GrĂŒnden auf behördliche Anordnung einen Hafen nicht anlaufen darf und auf See ankern muss; siehe § 621 HGB.© UniversitĂ€tsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitĂ€t Siegen