BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

QuarantĂƒÆ’Ă‚Â€negeld, Zahlungen

QuarantÀnegeld (quarantine dues)

Zahlungen die fĂ€llig werden, wenn ein Schiff aus seuchenhygienischen GrĂŒnden auf behördliche Anordnung einen Hafen nicht anlaufen darf und auf See ankern muss; siehe § 621 HGB.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen